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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Hotel Banana City, Winterthur (Stand 1. Juli 2014)

1. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
vereinbart wurde.
4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten
zusätzlichen Bedingungen.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Das Hotel bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich innerhalb
von 24 Stunden. Bei Zeitmangel gilt auch eine telefonische Bestätigung.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungs-
typischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels
beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu bezahlen. Die gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
4. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern
sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Hotel ist berechtigt, die
Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht sich der vom
Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
5. Die Rechnung des Hotels ohne Fälligkeitsdatum ist binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,  
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung
zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe
von 4 % zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren Schadens vorbehalten, dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen,
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.


4. Rücktritt des Kunden

1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in
Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihr zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag schriftlich zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich dem
Hotel gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des
Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Die Stornierungs-Gebühren werden wie folgt berechnet: Bis 18.00 Uhr am Tag
vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Danach sind 100%
der gebuchten Leistungen fällig.

5. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach einem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: Höhere Gewalt oder andere von
dem Hotel nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. In der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht
werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels  
zuzurechnen ist. Ein Verstoss gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2
vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch.


6. Zimmerbestellung, -übergabe, -rücknahme

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Belegung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels bis spätestens um
10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den
ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung
des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis)
in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem
Hotel nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden
entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese
Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen
oder Mängel an Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises,
höchstens CHF 3000. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine
sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel Art. 267 OR nicht wahrnimmt.
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Schadenersatzansprüche ausser wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind
ausgeschlossen.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit grösster Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch -
gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, ausser
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das schweizerische Recht.
2. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein
oder gegen geltendes Recht verstossen, berührt das nicht die Gültigkeit
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für nichtige oder gegen geltendes
Recht verstossende Bedingungen treten stattdessen die gesetzlichen
Bestimmungen in Kraft.  


3. Ausschliesslicher Gerichtsstand - auch bei Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist
im kaufmännischen Verkehr Winterthur.


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